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Ferienwohnung Schacht
Gastaufnahmebedingungen
Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns als Beherbergungsbetrieb.
Soweit Ihre Buchung über Kur- und Verkehrsämter, ein Informations- oder Reservierungssystem oder eine andere
Tourismusstelle – nachstehend „Vermittlungsstelle“ genannt – erfolgt ist, vermittelt diese als Buchungsstelle
Unterkünfte entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen
Ihnen und uns als Beherbergungsbetrieb. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen,
Inhalt des zwischen uns, nachfolgend “BHB” abgekürzt und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Vermittlungsstelle
1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail
erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Sie
bedarf keiner bestimmten Form.
1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen.
1.4. Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
2. Leistungen und Preise
2.1. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt,
Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu
den angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht.
3. Bezahlung
3.1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast den Gesamtpreis am Anreisetag vollständig in bar zu bezahlen und zwar ausschließlich an den
BHB und nicht an die Vermittlungsstelle.
3.2. Soweit der BHB zur vertragsgemäßen Leistungsbringung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises kein Anspruch des
Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.
4. Rücktritt des Gastes
4.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen,
bestehen.
4.2. Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des
besonderen Charakters einer Unterkunft um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
4.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den BHB
die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne
Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
Stornogebühren:
•
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
•
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
•
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
•
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
•
danach 100% des Reisepreises
4.5. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend
berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast
nur verpflichtet den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
4.7. Bei Buchungen über Buchungssysteme ist die Rücktrittserklärung aus buchungstechnischen Gründen ausschließlich an die Vermittlungsstelle, nicht an den
Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
5. Obliegenheiten des Gastes
5.1. Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu
verlangen.
5.2. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den BHB, nicht an die Vermittlungsstelle zu richten.
5.3. Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der BHB nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten
angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
5.4. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe
unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird.
5.5. Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung
des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
5.6. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
5.7. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im
Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
6. Haftung des Beherbungsbetriebs und des Vermittlungsstelle
6.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben – und
nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
6.2. Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
6.3. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits
zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind.
6.4. Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der
gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.
7. An- und Abreisezeiten
7.1. Wenn nicht anders vereinbart, steht die Unterkunft ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen.
8. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
8.1. Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag und gegenüber der
Vermittlungsstelle aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus unerlaubter
Handlung - verjähren nach einem Jahr.
8.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem
BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
8.3. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. der Vermittlungsstelle Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, bzw. die Vermittlungsstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1 Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.
9.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
9.3 Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.
Ferienwohnung Schacht, Hannelore und Dietmar Schacht im Januar 2024